Neufassung der TÄHAV — Irrsinn aus Berlin
Die Neuregelungen in der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) und deren Folgen für die Tierbesitzer…
Seit dem 01.03.18 ist sie jetzt also in Kraft, die neue TÄHAV. Der damals noch amtierende Landwirtschaftsminister Schmidt hat seine letzten Züge genutzt, um eine für uns Kleintierpraktiker völlig unsinnige Neufassung des Gesetzes durch den Bundestag zu peitschen. Aber was bedeutet das Erbe von Herrn Schmidt für Sie als Tierbesitzer? Hier der Versuch eines kurzen Überblicks:
sollte Ihr Tier erkranken und benötigt Antibiotika der Gruppe der Fluorchinolone ( z.B Baytril) oder Cephalosporine der 3. und 4. Generation muss bei Einsatz dieser Antibiotika begleitend immer ein Antibiogramm mittels Tupferprobe gemacht werden. Dies gilt nur in der Tiermedizin, nicht in der Humanmedizin!
sollte Ihr Tier antibiotische Medikamente benötigen, die nicht speziell für diese Tierart zugelassen sind, muss auch da ein Antibiogramm gemacht werden. Dies ist unabhängig von der Art des Antibiotikums. Dies betrifft leider auch fast alle in der Tiermedizin angewandten Augensalben/-tropfen, da wir hier kaum Präparate in der Tiermedizin zur Verfügung haben und deshalb Salben/Tropfen aus der Humanmedizin nehmen müssen. Heißt also bei jeder Bindehautentzündung ist ein Abstrich des Auges fällig.
Und nun zu den Konsequenzen für Tier und Besitzer:
Die Mehrkosten für ein Antibiogramm liegen etwa bei 35€-40€. Dies geht nicht in unsere Tasche, sondern sind reine Fremdlaborkosten. Dazu kommen noch Kosten für die Tupferprobe und Porto/Versand mit ca 15€.
Bestimmte Medikamente stehen uns ohne Probenentnahme nicht mehr zur Verfügung. Darunter fallen z.B. auch Depotmedikamente, die grade für Katzenbesitzer eine immense Erleichterungen waren, da diese die Tabletteneinnahme ersetzten.
Manche Abstriche lassen sich nicht ohne Narkose entnehmen. Wird das Gesetz konsequent umgesetzt, müsste man z.B. bei Verdacht auf eine Lungenentzündung das Tier sedieren und eine Spülprobe direkt aus der Lunge nehmen. Dies würde natürlich noch einmal mit Kosten und Narkoserisiko für das Tier verbunden sein. Ob die bakteriologische Untersuchung nach dem langen Transport in eine Labor auf dem Postweg überhaupt noch repräsentativ und auswertbar ist, wurde dabei nicht erörtert.
Betroffen sind von dieser Neuregelung übrigens in der Kleintierpraxis nur Hund und Katze. Kaninchen und Exoten hat man wegen der geringen Anzahl der speziellen Medikamente für diese Tierarten außen vor gelassen. Seltsamer weise gilt es nicht für freilebenden Katzen, aber denen dürfen wir Tierärzte aufgrund des Arzneimittelgesetzes ohne vorhergehende physische Untersuchung auch keine Medikamente, noch nicht einmal mehr rezeptpflichtichtige Wurm- oder Flohmittel verabreichen (kein Scherz).
Was mich am meisten ärgert ist die Tatsache, daß in der Humanmedizin oben stehende Antibiotika wie Bonbons verteilt werden und zwar ohne Antibiogramm. Aber bei Hund und Katze wird jetzt auf ein solches bestanden. Hier wurden wieder mal Gesetze von Menschen gemacht, die weder über das fachliche Wissen noch über die nötige Weitsicht verfügen und die sich einen Dreck dafür interessieren, was hier am Behandlungstisch passiert. Schließlich hat sich der liebe Herr Schmidt nicht die Mühe gemacht, Sie als Tierhalter über die Neuerungen aufzuklären, nein, dass liegt jetzt wieder an uns Tierärzten, Ihnen diesen Unsinn zu erklären und uns anzuhören, daß es eine Zumutung sei, jetzt noch tiefer für die Behandlung des Tieres in die Tasche greifen zu müssen.
Es tut mir wirklich leid, aber ich kann es nicht ändern. Wir müssen uns diesem Unsinn beugen, da auch wir strengen Kontrollen des zuständigen Amtes unterliegen.
Deshalb hoffe ich, dass diese Zeilen zum Verständnis ihrerseits beitragen, ich jedenfalls kann es nicht vertsehen.